Bei Bagatellschäden (unter € 710,- inkl. MWSt.) können wir für Sie zur Beweissicherung ein Kurzgutachten erstellen.
Das Kurzgutachten enthält eine Schadenfeststellung sowie Fotos des enstandenen Schadens.
In der Regel werden Kurzgutachten von der gegnerischen Versicherung anerkannt.
Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat das Kurzgutachten jedoch keinerlei Beweisfunktion! Bei Bedarf können wir jedoch das Kurzgutachten auf Basis der festgestellten Daten in ein vollwertiges Beweisgutachten umwandeln
Sie planen den Kauf eines Gebrauchtwagen und sind sich nicht sicher ob die Angaben des Verkäufers zutreffen?
Gerne erstellen wir Ihnen ein Zustandsbericht. Hier wird nur der Zustand des Fahrzeuges an sich festgestellt. Wir schauen nach versteckten Mängeln, vorhandene Schäden und nicht fachmännisch ausgeführte Reparaturen. Auch wird überprüft ob das Fahrzeug unfallfrei ist.
Der Wert des Fahrzeuges, bzw. der Preis wird nicht ermittelt.
Als Geschädigter unterliegen Sie der Schadenminderungspflicht!
Erst Schäden oberhalb der Bagatellgrenze rechtfertigen ein vollständiges Gutachten. Aus diesem Grund erstellen wir dann ein Kurzgutachten.
Im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag der Werkstatt (das auch meist zwischen 5 und 10% der festgestellten Schadensumme kostet) ist ein Kurzgutachten wesentlich aussagefähiger. Es wird eine detaillierte Schadenbeschreibung sowie Beweissicherungsfotos gefertigt. Zustzlich beinhaltet das Kurzgutachten eine notwendige Reparaturkostenkalkulation.
Die Kosten des Kurzgutachtens werden im Rahmen eines Haftpflichtschadens von der gegnerischen Versicherung getragen.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, kontaktieren Sie uns. Wir stellen bei Ihnen vor Ort den kompletten Schadenumfang fest und erstellen das passende Gutachten für Sie.